Praktikum

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Praktikum

Das Praktikum ist im Modul „Cultural Practice“ verankert (minimal 6 KP, maximal 9 KP). Es verbindet die literatur- und kulturwissenschaftliche Ausbildung mit konkreten beruflichen Erfahrungen – etwa im Medien- und Kulturschaffen, in der Literaturvermittlung, in Verlagen, Museen oder Fördereinrichtungen. Neben der Entwicklung von praktischen Fähigkeiten steht auch das Aufbauen von Netzwerken in den jeweiligen Berufsfeldern im Fokus. 

Die Fachkoordination unterstützt die Studierenden bei der Suche nach geeigneten Stellen und berät die Studierenden bei Fragen zum Praktikum. Für den Erwerb der Kreditpunkte (6 bis 9 KP) ist neben der Durchführung des Praktikums auch das Verfassen eines dokumentierenden Praktikumsberichts von mind. sieben Seiten obligatorisch.

Anmeldung, Durchführung und Anrechnung des Praktikums

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FAQ

  • Das Praktikum kann absolviert werden, sobald die Proseminararbeit abgeschlossen und bewertet ist. Ein bestimmtes Fachsemester ist damit nicht vorgegeben – massgeblich ist der erfolgreiche Abschluss dieser Studienleistung.
  • Wer bei der Suche in eigener Initiative keine Praktikumsstelle findet, kann sich an die Fachkoordination wenden. Sie unterstützt vermittelnd und gibt über den Praktikapool des Studienfachs eine Orientierung zu möglichen Stellen.
  • Ja, ausdrücklich. Ein Praktikum im Ausland verbindet die berufliche Erfahrung mit dem Einblick in einen anderen Kultur- und Medienbetrieb und ist deshalb besonders willkommen. Es gelten dieselben Bedingungen wie für Praktika in der Schweiz. Da Entschädigung, Aufenthalts- und Versicherungsfragen je nach Land unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit der Fachkoordination.
  • Ein Praktikum (inkl. Praktikumsbericht) muss mindestens 6 KP (180 Stunden) bis maximal 9 KP (270 Stunden) umfassen. Längere Praktika oder ein höheres Pensum sind selbstverständlich möglich – entscheidend ist, dass der Mindestumfang erreicht wird.
  • Grundsätzlich alle Einrichtungen, in denen Literatur und Kultur vermittelt, produziert oder gefördert werden – etwa Verlage, Redaktionen, Museen, Archive, Bibliotheken, Literaturhäuser, Festivals, Theater sowie Stiftungen und Kulturämter. Auch Tätigkeiten in angrenzenden Feldern der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation können angerechnet werden, sofern ein inhaltlicher Bezug zu Literatur und Kultur besteht. Massgeblich ist, dass das Praktikum Einblicke in vermittelnde, redaktionelle oder kuratorische Arbeitsprozesse eröffnet. Klären Sie unbedingt vorab mit der Fachkoordination ab, ob eine geplante Stelle für das Modul „Cultural Practice“ geeignet ist.
  • Nein, eine Anrechnung von Tätigkeiten, die vor Studienbeginn ausgeübt wurden, ist nicht möglich.
  • Ein Learning Contract (Studienvertrag) regelt die Bedingungen des Erwerbs von Kreditpunkten ausserhalb der regulären Lehrveranstaltungen – also etwa für Praktika oder Formen des angeleiteten Selbststudiums. Sie erstellen den Learning Contract nach Beendigung des Praktikums und mit Einreichung der Dokumentation selbst in Ihrem Account in den Online-Services (Anleitung). Die Fachkoordination bewilligt den Learning Contract oder lehnt ihn daran anschliessend ab. Wichtig für die Erfassung: Geben Sie als Art der studentischen Leistung „Praktikum“ an, ordnen Sie den Vertrag dem Modul „Cultural Practice“ zu und tragen Sie 6 KP ein.
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