Die wichtigsten Informationen und Kontakte zur Studienorganisation finden Sie im Merkblatt Studienberatung des DSLW. Beachten Sie auch die Informationen (Merkblätter zu Prüfungsfristen und -Anmeldungen etc.) der Fakultät und konsultieren Sie unbedingt immer auch die Wegleitung Ihres Studienfachs/-gangs.
Nutzen Sie die Sprechstunden Ihrer Dozierenden, um Unklarheiten und Fragen zu besprechen. Auch in den Kommentaren des Vorlesungsverzeichnisses finden sich oft wichtige Hinweise.
Finden Sie hier und in der Wegleitung Ihres Studiengangs/-fachs keine Antworten auf Ihre Fragen, wenden Sie sich bei inhaltlich-fachlichen Fragen an die Studienberatung Ihres Fachs (wählen Sie Ihr Fach auf den BA bzw. MA-Seiten und scrollen Sie dort nach unten) oder bei allgemein-technischen Fragen an die allgemeine Studienberatung des Departements: studienberatung-dslw@unibas.ch
Häufige Fragen
Ja, die Kombination eines Studienfachs der Phil.-Hist. Fakultät mit gewissen ausserfakultären Studienangeboten ist möglich. Die angebotenen Fächer finden sich hier.
Nein, die Angaben zur Regelstudienzeit sind Richtwerte, die sich auf die durchschnittliche Dauer eines Studiums beziehen, das in Vollzeit absolviert wird. Bei einem Teilzeitstudium kann sich die Studiendauer entsprechend verlängern.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel, der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium bzw. der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium (kurz Rahmenordnung genannt) und in den jeweiligen Studienplänen geregelt. Weiterführende und ergänzende Informationen zu den einzelnen Studienangeboten finden sich in den jeweiligen Wegleitungen.
Wie finde ich diese? Was wird anerkannt?
mehrLeistungen, die noch nicht für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können nach einer erfolgten Prüfung unter bestimmten Bedingungen für fachliche Anforderungen der Fächer der Phil.-Hist. Fakultät oder im freien Wahlbereich anerkannt werden. Leistungen, die bereits für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können unter bestimmten Bedingungen für einen Erlass von Studienleistungen (z.B. im freien Wahlbereich) verwendet werden. Informationen dazu werden von der dafür zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration erteilt.
Das dazugehörige Learning Agreement muss vor Erbringung der Leistung mit der verantwortlichen Unterrichtskommission abgeschlossen werden. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, im Vorfeld des Aufenthaltes / vor der Belegung der Lehrveranstaltungen mit der zuständigen Unterrichtskommission zu klären, wo entsprechende Leistungen anerkannt werden. Die verabredeten Leistungen können nach abgeschlossenem Auslandaufenthalt oder nach Abschluss der Leistung an einer anderen (Schweizer) Institution mit diesem Formular anerkannt werden.
Im Bachelorstudium müssen mindestens 40 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 80 Kreditpunkte pro Studiengang, die Bachelorprüfungen und die abschlussrelevanten Seminararbeiten an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.
Im Masterstudium müssen mindestens 10 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 20 Kreditpunkte pro Studiengang, die Masterprüfungen und die Masterarbeit an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.
Die übrigen Kreditpunkte können anerkannt werden.
Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 22, Abs. 2, und in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 26, Abs. 2.
Verspätetes Belegen ist auf Antrag kostenpflichtig möglich. Studierende wenden sich bitte an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.
Studierende können sich an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration wenden und um Korrektur bitten.
Es kann vielfältige Gründe haben, warum Kreditpunkte nach erbrachter Leistung noch nicht in der Modulzuordnung ersichtlich sind. In einem ersten Schritt muss sichergestellt werden, dass die verantwortlichen Dozierenden die Kreditpunkte verbucht haben. Sollten die Kreditpunkte nach erfolgter Verbuchung durch die Dozierenden immer noch nicht in der Modulzuordnung ersichtlich sein, kann bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration nachgefragt werden.
Informationen zur Belegfrist finden sich hier.
Genauere Informationen zu Studienverträgen / Learning Contracts finden sich hier.
In den Online-Services findet sich hier eine Anleitung zur Erstellung eines Studienvertrags / Learning Contract.
In der Regel ist ein Studienvertrag / Learning Contract vor Erbringung der Leistung zu erstellen und von den Dozierenden und der zuständigen Unterrichtskommission / von der Prüfungskommission zu genehmigen.
Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten regeln die Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, die Studienpläne und die Wegleitungen der Studienangebote. Genauere Informationen zum Prüfungsablauf, inklusive Informationen zum Ablauf am Prüfungstag selbst, finden sich hier.
Die genauen Termine sind hier zu finden.
Genauere Informationen finden sich hier.
Informationen zum Vorgehen im Krankheitsfall finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 20. Studierende sind gebeten, sich so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration zu melden.
Einzelheiten zu den Prüfungsinhalten regeln die Studienpläne der Studienangebote.
Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Dokumente ist hier zu finden.
Genauere Informationen zu den Anmeldebedingungen finden sich hier.
Genauere Informationen sind im Learning Agreement zu finden, das die Studierenden bei der Zulassung erhalten.
Genauere Angaben zu den Dozierenden, die berechtigt sind, Bachelorprüfungen abzunehmen, finden sich hier.
Genauere Informationen finden sich hier.
Die Termine und Fristen, die bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung einzuhalten sind, sind hier zu finden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen. Sollten triftige Gründe vorliegen, können die Abschlussdokumente auch vor der Diplomfeier zugestellt werden, wobei der Bearbeitungszeitraum in der Regel jedoch nicht verkürzt werden kann. Vor Abschluss der Bearbeitung kann auf Antrag eine provisorische Bestätigung des Abschlusses ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen; nach sechs Wochen erhalten die Studierenden eine definitive Abschlussbestätigung. Die offiziellen Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement, werden an der Diplomfeier überreicht.
Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.
Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Abschluss hier zu finden.
Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.
Weiterführende Informationen zur Modulzuordnung und u.a. auch detailliertere Erklärungen zum Umgang mit nicht verwendeten Studienleistungen finden sich hier.
Die Module müssen laut Studienplan erfüllt sein. Lehrveranstaltungen der beiden gewählten Studienfächer bzw. des gewählten Studiengangs werden den entsprechenden Modulen des jeweiligen Studienangebotes zugeordnet. Dem Modul «freier Wahlbereich» werden ausschliesslich fachfremde Leistungen zugeordnet. Die Kreditpunkte-Anzahl in diesem Modul kann unter 30 Kreditpunkten liegen, wenn die Gesamtanzahl der Kreditpunkte trotzdem mindestens 180 Kreditpunkte beträgt.
Eine Übersicht der beizulegenden Dokumente findet sich hier.
Absolvent*innen, die direkt nach dem Bachelorabschluss in ein Masterstudium an der Phil.-Hist. Fakultät übertreten wollen, füllen das Formular Antrag auf Übertritt / Studiengangwechsel aus und reichen dieses bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration ein. Ebenso müssen sie sich online beim Studiensekretariat zurückmelden.
Genaue Angaben zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 24.
Sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden, besteht keine Immatrikulationspflicht mehr. Der Antrag auf Abschluss kann auch gestellt werden, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist.
Auflagen sind zusätzliche während des Masterstudiums zu erbringende Studienleistungen, die mit der Zulassung verfügt werden. Genauere Informationen finden sich hier.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Die Zulassungsvoraussetzungen der Studienfächer und Studiengänge sind in den spezifischen Studienplänen geregelt. Die Studienpläne finden sich hier.
Auflagen sollen zu Beginn des Masterstudiums erbracht werden, um gegebenenfalls fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten für das Masterstudium sicherzustellen. Sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern oder im Studiengang müssen vor der Anmeldung zur Masterarbeit bzw. Masterprüfung erbracht sein.
Von der Anmeldung bis zur Verbuchung der Note der Masterarbeit gilt Immatrikulationspflicht.
Es liegt im Ermessen der (Kor-)Referent*innen, ob die Masterarbeit digital und/oder als Print-Version abgegeben werden muss. Diese Frage muss direkt mit den (Kor-)Referent*innen geklärt werden.
Ein Verschieben des Abgabetermins der Masterarbeit ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Es müssen unbedingt die genannten Fristen beachtet werden. Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Ein Abbrechen einer Masterarbeit ohne «Fail-Folge» ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Für genauere Informationen muss die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration (masterarbeiten-philhist@clutterunibas.ch) kontaktiert werden.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Die Masterprüfungen werden als Präsenzprüfungen in den universitären Räumlichkeiten in Basel durchgeführt. Prüfungskandidat*innen sind dazu verpflichtet, persönlich anwesend zu sein.
Die Prüfungstermine werden zugeteilt. Die Prüfungskandidat*innen werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor den Masterprüfungen über den jeweils individuellen Termin informiert. Auf besondere Wünsche kann keine Rücksicht genommen werden.
Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Nein, sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern müssen vor der Anmeldung zur Masterprüfung erbracht sein.
Die genauen Termine sind hier zu finden.
Informationen zum Vorgehen im Krankheitsfall finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 24. Studierende sind gebeten, sich so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration zu melden.
Einzelheiten zu den Prüfungsinhalten regeln die Studienpläne der Studienangebote.
Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Dokumente ist hier zu finden.
Genauere Informationen zu den Anmeldebedingungen finden sich hier. Sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern oder im Studiengang müssen vor der Anmeldung zur Masterprüfung erbracht sein.
Genauere Angaben zu den Dozierenden, die berechtigt sind, Masterprüfungen abzunehmen, finden sich hier.
Die Termine und Fristen, die bei der Anmeldung zur Masterprüfung einzuhalten sind, sind hier zu finden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen. Sollten triftige Gründe vorliegen, können die Abschlussdokumente auch vor der Diplomfeier zugestellt werden, wobei der Bearbeitungszeitraum in der Regel jedoch nicht verkürzt werden kann. Vor Abschluss der Bearbeitung kann auf Antrag eine provisorische Bestätigung des Abschlusses ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen; nach sechs Wochen erhalten die Studierenden eine definitive Abschlussbestätigung. Die offiziellen Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement, werden an der Diplomfeier überreicht.
Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.
Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Masterabschluss hier zu finden.
Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.
Weiterführende Informationen zur Modulzuordnung und u.a. auch detailliertere Erklärungen zum Umgang mit nicht verwendeten Studienleistungen finden sich hier.
Die Module müssen laut Studienplan erfüllt sein. Lehrveranstaltungen der beiden gewählten Studienfächer bzw. des gewählten Studiengangs werden den entsprechenden Modulen des jeweiligen Studienangebotes zugeordnet. Dem Modul «freier Wahlbereich» werden ausschliesslich fachfremde Leistungen und reine Bachelor-Veranstaltungen zugeordnet. Die Kreditpunkte-Anzahl in diesem Modul kann unter 20 Kreditpunkten liegen, wenn die Gesamtanzahl der Kreditpunkte trotzdem mindestens 120 Kreditpunkte beträgt.
Eine Übersicht der beizulegenden Dokumente findet sich hier.
Genaue Angaben zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 28.
Sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden, besteht keine Immatrikulationspflicht mehr. Der Antrag auf Abschluss kann auch gestellt werden, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist.