Welche Regeln gibt es zur Wahl eines Transportmittels für eine Konferenzreise?

Das Doktoratsprogramm Literaturwissenschaft kann auf Antrag die Kosten für eine Konferenz- oder Archivreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen. Wir bitten die Antragstellenden, die Reise frühzeitig zu buchen, um Sparangebote in Anspruch zu nehmen.

Als Grundregel gilt, dass das Doktoratsprogramm die Kosten für eine Flugreise nur übernimmt, wenn die Reise mit dem Zug 8 Stunden oder mehr dauert.

In seltenen Fällen mag ein Reiseziel schlecht erschlossen sein und die Anreise mit einem Privatfahrzeug sehr viel zeitsparender. In diesem Fall kann das Doktoratsprogramm einen Zuschuss an die Reise bezahlen; es übernimmt allerdings nur die Kosten für eine vergleichbare Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Doktoratsprogramm finanziert keine Mietautos und Kilometerpauschalen.

Die Universität Basel ist bestrebt, ihren CO2-Aussstoss zu verringern. Zum Thema Flugreise empfehlen wir die Lektüre dieser Website.

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