Das Doktoratsprogramm Literaturwissenschaft schreibt jährlich bis zu drei einjährige Anschubstipendien über CHF 30 000 aus. Das Stipendium soll vielversprechende Nachwuchsforschende darin unterstützen, ihr Dissertationsprojekt auszuarbeiten und sich an geeigneten Stellen um Anschlussfinanzierung zu bewerben.

Der Bewerbungsschluss war der 17. April 2024. Die nächste Runde wird voraussichtlich im Oktober 2024 publiziert und wird ähnlich lauten wie die letzte Ausschreibung:

Die Zusage einer Erstbetreuungsperson an der Universität Basel ist erst zum Zeitpunkt der Interviewrunde erforderlich. Wir empfehlen aber dringend, vor der Bewerbung die Forschungsprofile der in Frage kommenden Professor:innen zu studieren und Abklärungen zu treffen (siehe "Zur Bewerbung" bei den häufig gestellten Fragen unten). Wenn bereits im Vorfeld klar ist, dass Sie sich keine Zusage sichern können, dann empfehlen wir, von einer Bewerbung abzusehen.

Vor einer Bewerbung bitten wir um die Lektüre der häufig gestellten Fragen.

Kontakt

Doktoratsprogramm Literaturwissenschaft

Dr. Dr. Christian Hänggi
Universität Basel
Englisches Seminar, Büro 21a
Nadelberg 6
4051 Basel

E-Mail: dok-lit@clutterunibas.ch 

Häufige Fragen

Braucht es eine Schweizer Staatsangehörigkeit oder einen Schweizer Wohnsitz, um sich für das Anschubstipendium zu bewerben?

Nein. Wir nehmen Bewerbungen aus der ganzen Welt entgegen.

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Gibt es eine Alterslimite für das Anschubstipendium?

Nein, es gibt keine Alterslimite.

Allerdings: Die Anschubstipendien sollen Sie darin unterstützen, ein konkurrenzfähiges Gesuch um Anschlussfinanzierung auszuarbeiten und an geeigneten Stellen einzureichen, und hier ist der Haken. Viele Förderstellen haben eine Alterslimite oder unterstützen erfahrungsgemäss eher jüngere Nachwuchsforscher:innen. Wenn Sie bereits älter sind, dann empfehlen wir Ihnen, sich zuerst genau zu informieren, wo Sie Chancen auf Anschlussfinanzierung haben.

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Ich bin bereits in einem Doktoratsstudium immatrikuliert. Kann ich mich dennoch für ein Anschubstipendium bewerben?

Ja, sofern Sie mit Ihrem Doktoratsstudium noch nicht weit fortgeschritten sind.

Sollten Sie ein Anschubstipendium erhalten, müssen Sie allerdings an die Universität Basel wechseln. Zum Zeitpunkt des Antritts des Anschubstipendiums dürfen Sie ausserdem nicht über eine anderweitige Finanzierung ihrer Promotion (z.B. Vollstipendium) verfügen oder eine Qualifikationsstelle (Assistenz) innehaben.

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Ich habe bereits an einer anderen Universität promoviert. Kann ich mich für ein Anschubstipendium bewerben?

Leider nein.

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Ich stehe kurz vor Abschluss meines MA-Studiums. Kann ich mich bereits für ein Anschubstipendium bewerben?

Sofern das Abschlusszeugnis etwa 1–2 Monate nach dem Interviewtermin vorliegt, ist das möglich. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

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Welche Abschlussnote im MA-Studium muss ich haben, um zu einem Doktorat an der Universität Basel zugelassen zu werden?

Im Schweizer Notensystem 5,0, im deutschen 2,5. Für andere Notensysteme benutzen Sie bitte die allgemeine Umrechnungsformel.

Falls Ihre MA-Note zu tief ist, bitten wir Sie, von einer Bewerbung abzusehen.

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Ich habe lange keine Antwort auf meine Bewerbung erhalten. Was ist los?

Zu- und Absagen dürfen wir erst nach Abschluss des gesamten Prozesses kommunizieren. Es kann bis zu vier Monate dauern, bis der Prozess durch alle Entscheidungsgremien hindurch abgeschlossen ist. Die Zu- und Absagen für das Stipendium ab April werden in der Regel Anfang März kommuniziert; für das Stipendium ab Oktober im Juni.

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Ich strebe eine Cotutelle de thèse (Doppelpromotion) mit einer anderen Universität an. Ist das möglich?

Grundsätzlich ja. Für die Bewerbung für ein Anschubstipendium muss die Erstbetreuung allerdings an der Universität Basel sein. Die genauen Bedingungen für eine Cotutelle finden Sie hier.

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In welchen Sprachen kann ich die Bewerbung einreichen?

Deutsch, Englisch oder Französisch.

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Kann ich Ihnen verschiedene PDFs für meine Bewerbung schicken?

Nein. Bitte bündeln Sie Ihre Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei. Ausnahmen bilden Empfehlungsschreiben, falls der:die Verfasser:in sie lieber direkt an die Koordinationsstelle senden möchte, und MA-Diplome/-Zeugnisse, falls diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden müssen.

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Was soll in meiner Skizze zum Dissertationsvorhaben stehen?

Grundsätzlich sind Sie frei, wie Sie eine überzeugende Dissertationsskizze formulieren wollen. Erfahrungsgemäss sind aber folgende Punkte hilfreich, damit sich das Leitungsgremium ein gutes Gesamtbild verschaffen kann: 

  • wissenschaftliche Relevanz/Situierung des Projektes
  • kurze Darstellung des Stands der Forschung
  • Fragestellungen, Methoden, Ziele
  • behandelte Texte, Materialbasis
  • Forschungsplan
  • Zeitplanung
  • mögliche Kooperationspartner:innen
  • weitere Perspektiven
  • Literaturverzeichnis
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Welche prüfungsberechtigten Professorinnen und Professoren aus den Literaturwissenschaften kommen für eine Erstbetreuung in Frage?

Die Betreuungszusage einer prüfungsberechtigten Person an der Universität Basel ist erst zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs erforderlich. Dennoch empfehlen wir dringend, vor Ihrer Bewerbung die Profile der Professor:innen Ihres Fachgebiets zu studieren und sie mit Ihrer Dissertationsskizze und Ihrem CV anzuschreiben, um abzuklären, ob sie gewillt wären, Ihre Betreuung zu übernehmen.  

Anglophone Literatur- und Kulturwissenschaft: Prof. Dr. Ina Habermann (Anglistik), Prof. Dr. Philipp Schweighauser (Amerikanistik)

Französistik: Prof. Dr. Hugues Marchal, Prof. Dr. Anne-Sophie Bories

Germanistik: Prof. Dr. Nicola Gess, Prof. Dr. Alexander Honold, Prof. Dr. Ralf Simon, Prof. Dr. Hubert Thüring

Iberoromanistik: Prof. Dr. Harm den Boer

Italianistik: Prof. Dr. Gabriele Bucchi

Nordistik: Prof. Dr. Lena Rohrbach

Slavistik: Prof. Dr. Thomas Grob, Dr. Anna Hodel (ad interim)

Für verwandte Fächer, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Fachbereiche.

Beachten Sie, dass die Koordinationsstelle des Doktoratsprogramms keine Abklärungen betreffend Betreuungszusagen für Sie treffen kann.

Wenn Sie keinen Erfolg haben, dann ist ihr Projekt noch zu wenig ausgereift, deckt sich nicht mit den Forschungsinteressen der in Frage kommenden Betreuungspersonen oder sie haben keine Kapazitäten, weitere Doktorierende betreuen. Falls bereits klar ist, dass Sie keine Betreuungszusage erhalten werden, bitten wir Sie, von einer Bewerbung abzusehen.

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Wie ist der Zeitplan der Ausschreibungen?

In der Regel sind die Ausschreibungen folgendermassen terminiert (+/– 2 Wochen):

  • Ausschreibung Mitte Oktober, Bewerbungsfrist Anfang Dezember, erste Selektion Mitte Dezember, Interviews (Schlussselektion) Mitte Januar, definitiver Entscheid Anfang März, Antritt 1. April.

  • Ausschreibung Mitte Januar, Bewerbungsfrist Anfang März, erste Selektion Mitte März, Interviews (Schlussselektion) Anfang Mai, definitiver Entscheid Mitte Juni, Antritt 1. Oktober.

Gegenüber dem Uni-Semester ist der Antritt für Anschubstipendien leicht verschoben, um die bestmögliche terminliche Übereinstimmung mit den SNF-Stipendien zu gewährleisten.

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Darf ich während ich das Anschubstipendium beziehe einem Nebenerwerb nachgehen?

Während der Laufzeit des Anschubstipendiums dürfen insgesamt nicht mehr als 40% Nebenbeschäftigung vorliegen.

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Erhalte ich als Anschubstipendiat:in einen Arbeitsplatz?

Das Doktoratsprogramm Literaturwissenschaft hat eine beschränkte Zahl von Arbeitsplätzen mit Computern und Zugang zu Druckern zur Verfügung. Diese stehen in erster Linie den Anschubstipendiat:innen zur Verfügung. Wenn weitere Plätze frei sind, können sich auch die anderen Mitglieder des Doktoratsprogramms darum bewerben.

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Ist das Anschubstipendium steuerpflichtig? Werden vom Anschubstipendium Sozialabgaben abgezogen?

In der Schweiz ist das Anschubstipendium von der Einkommenssteuer befreit. Falls Sie im Ausland wohnen, können andere Grundsätze gelten. Als Anschubstipendiat:in sind Sie selber für die Entrichtung der Sozialabgaben, Versicherungen und Ihre berufliche Vorsorge verantwortlich.

Falls Sie allerdings gleichzeitig zum Anschubstipendium einen Nebenerwerb an der Universität Basel haben, muss das Stipendium als Lohn ausbezahlt werden (d.h. abzüglich Sozialbeiträge in Höhe von ca. 25% und allenfalls Steuern). Allfällige Änderungen sind umgehend bei der Koordination des Doktoratsprogramms zu melden.

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Muss ich das Stipendium zurückbezahlen, wenn ich vor Ablauf Anschlussfinanzierung erhalte oder eine Stelle antrete?

Bei erfolgreicher Einwerbung einer Finanzierung oder bei Antritt einer Stelle während der Laufzeit des Anschubstipendiums endet das Stipendium. Es besteht Mitteilungspflicht. Die nicht gebrauchten Monate des Stipendiums müssen zurückbezahlt werden.

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Welche weiteren Verpflichtungen habe ich während der Laufzeit meines Anschubstipendiums?

Die Anschubstipendiat:innen sind verpflichtet, einen Antrag auf Anschlussfinanzierung für ihr Promotionsprojekt innerhalb der ersten sechs Monate des Stipendiums zu erarbeiten bzw. einzureichen. 

Jeweils bis Mitte März bzw. Mitte September (oder bis Mitte September bzw. Mitte März) müssen die Anschubstipendiat*innen einen Zwischen- und einen Abschlussbericht bei der Koordination des Doktoratsprogramms einreichen.

Die Auszahlung der zweiten Tranche hängt von der Evaluation der in den ersten sechs Monaten geleisteten Arbeit ab, insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Einreichung eines Antrags auf Anschlussfinanzierung.

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